Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hotel Säntis Betriebs AG
1. Grundlegendes
1.1. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Veranstalter und der Hotel Säntis Betriebs AG (nachfolgend „Hotel“) für Beherbergungsverträge und alle weiteren Leistungen. Sie gelten für das Hotel Säntis, Hotel Hecht und Hotel Löwen.
1.2. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen AGB des Hotels.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt.
2. Vertragsabschluss und Reservationsgarantie
2.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Hotels zustande.
2.2. Eine Reservation gilt erst als garantiert, wenn eine Kreditkartengarantie oder Vorauszahlung geleistet wurde. Dies kann auch über einen sicheren Zahlungslink erfolgen. Ohne Garantie kann das Hotel die Buchung als provisorisch behandeln oder annullieren.
2.3. Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
3.1. Das Hotel hält die gebuchten Zimmer bereit. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
3.2. Das Hotel darf Gäste innerhalb der drei Betriebe (Säntis, Hecht, Löwen) in eine äquivalente Kategorie umbuchen, falls ein Zimmer unvorhergesehen nicht verfügbar ist. Das Hotel übernimmt die notwendigen Transportkosten zum Ersatzhotel.
3.3. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MwSt. und inklusive der gesetzlichen Kurtaxe.
3.4. Offensichtliche Preisfehler: Bei systembedingten Irrtümern oder offensichtlichen Fehlern in der Preisangabe ist das Hotel nicht an den Preis gebunden. Der Gast wird informiert und kann zum korrekten Preis buchen oder kostenlos zurücktreten.
3.5. Das Hotel darf Preise anpassen, wenn der Gast nachträglich die Zimmeranzahl, Leistung oder Aufenthaltsdauer ändert.
3.6. Bei fehlender fristgerechter Zahlung oder Garantie kann das Hotel ohne Mahnung vom Vertrag zurücktreten.
3.7. Auslandskunden: Bei Rechnungsadressen im Ausland kann eine Vorauszahlung von 100 % verlangt werden. Es werden keine Rechnungen ins Ausland verschickt.
3.8. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Mahnungen fällt eine Gebühr von CHF 25.00 an. Das Hotel darf zusätzlich Kosten für Inkasso, Adressermittlung oder Rechtsanwälte verrechnen.
4. Zimmernutzung, An- und Abreise
4.1. Check-in: ab 15:00 Uhr. Check-out: bis 11:00 Uhr.
4.2. Spätanreisen nach 21:00 Uhr müssen gemeldet werden, ansonsten kann das Hotel über das Zimmer verfügen.
4.3. Ein Late Check-out ist kostenpflichtig (50 % des Preises bis 16:00 Uhr, 100 % danach).
5. Annullation Individualreservationen
5.1. Annullationen müssen schriftlich erfolgen und vom Hotel bestätigt werden.
5.2. Es gelten die in der Bestätigung aufgeführten Fristen.
5.3. Bei Annullation nach Ablauf der Frist, No-Show oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte Aufenthalt zu 100 % fällig.
5.4. Das Hotel bemüht sich um eine Weitervermietung; gelingt dies, wird der erzielte Betrag abgezogen.
6. Gruppenreservationen (ab 5 Zimmern)
6.1. Als Gruppe gilt eine Buchung von 5 oder mehr Zimmern.
6.2. Zur Bestätigung kann eine Vorauszahlung in unbestimmter Höhe verlangt werden.
6.3. Die Namensliste muss bis 14 Tage vor Anreise vorliegen.
6.4. Annullationsstaffel, falls nichts separat bestätigt:
- Bis 30 Tage vorher: kostenlos.
- 29 bis 15 Tage vorher: 50% der Logiskosten.
- 14 bis 7 Tage vorher: 75% der Logiskosten.
- Später oder No-Show: 100 % der Logiskosten.
6.5. Bei einer Gruppenbuchung gibt es nur folgende Kategorien:
- Einzelzimmer
- Doppelzimmer
- Suite
7. Bankette und Seminare
7.1. Die endgültige Personenzahl (Garantiezahl) muss spätestens zwei Werktage vor dem Termin gemeldet werden und dient als Verrechnungsgrundlage. Ausnahme: Traueressen. Von der Garantiezahl werden mindestens 95% verrechnet.
7.2. Annullation Bankett:
- Bis 30 Tage vorher kostenlos.
- 29.–15. Tag: 50 % Miete.
- 14.–8. Tag: 100 % Miete.
- 7.–3. Tag: Miete + 50 % Speisenumsatz.
- < 3 Tage: Miete + 100 % Speisenumsatz .
7.3. Nachtzuschlag: Ab Mitternacht wird das Personal zusätzlich verrechnet.
7.4. Musik: Ende um 01:30 Uhr. Lautstärke ab 22:00 Uhr dämpfen. Guggenmusik nach 22:00 Uhr untersagt .
7.5. Der Veranstalter garantiert, dass sämtliches Dekorationsmaterial den geltenden Brandschutzbestimmungen entspricht; das Hotel kann hierfür einen Nachweis verlangen
8. Rücktritt durch das Hotel
8.1. Das Hotel darf aus sachlichem Grund zurücktreten (z.B. fehlende Zahlung, höhere Gewalt, irreführende Angaben, Gefährdung des Rufs/Sicherheit).
8.2. Dem Gast entsteht dabei kein Anspruch auf Schadenersatz.
9. Aufenthalt und Hausordnung
9.1. Rauchverbot im gesamten Hotel. Verstösse kosten CHF 500.00 Reinigungsgebühr.
9.2. Der Gast haftet für die Internetnutzung (WLAN).
9.3. Schlüsselverlust kostet CHF 25.00.
9.4. Die ausgehängte Hausordnung ist Vertragsbestandteil.
10. Haftung
10.1. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen gilt die gesetzliche Haftung bis CHF 1’000.00.
10.2. Der Gast haftet für alle Schäden durch ihn oder seine Teilnehmer. Bei Technikbeschaffung von Dritten handelt das Hotel im Namen des Gastes. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von technischen Einrichtungen, die im Auftrag des Gastes bei Dritten beschafft wurden.
10.3. Für Fahrzeuge auf dem Gelände wird jede Haftung für Diebstahl oder Beschädigung abgelehnt.
11. Weitere Bestimmungen
11.1. Tiere bedürfen der Zustimmung und sind kostenpflichtig.
11.2. Fundsachen werden 3 Monate aufbewahrt und nur auf Kosten/Risiko des Gastes nachgesendet
11.3. Werbung mit Hinweis auf das Hotel bedarf der schriftlichen Zustimmung.